Unsere AGBs

Liebe Patienten, Patientinnen zur Ihrer Information stellen wir Ihnen hier unsere AGBs vor: 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Podologiepraxis PodoHelp

§1 Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologiepraxis PodoHelp gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche Individualvereinbarung möglich. Die Praxis behält sich Anpassungen und Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben und beziehen sich auf die Behandlung nach § 611 BGB und sind somit nach § 614 BGB zu entrichten. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind damit gültig.

Ein Aushang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist in der Praxis vorhanden, außerdem sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.podohelp.de nachzulesen.

§2 Terminvereinbarungen

Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB und ein Behandlungsvertrag nach der jeweils gültigen und aktuellen Fassung unserer AGB und Preisliste zustande. Terminvereinbarungen können persönlich oder per Telefon vorgenommen werden.

Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Bei einem Mehraufwand über die Therapiezeit hinaus kann dieses in Rechnung gestellt werden. Bei vereinbarten Terminen sind Terminverzögerungen möglich. Die Behandlungszeit wird dadurch nicht beeinflusst.

Für eine vom Patienten gewünschte Verkürzung der Behandlung können keinerlei Vergünstigungen gewährt werden. Der Wechsel des Behandlers ist möglich und berechtigt den Patienten nicht, kostenlos die Behandlung abzulehnen. Bei Ablehnung der Behandlung hat der Patient den Ausfall zu tragen.

Terminvereinbarungen können per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden.

 

§3 Terminverschiebungen / -absagen und Stornogebühren

 

Bei unserer Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Für Ihren Termin wird eine Fachkraft bereitgestellt, die bei Ihrem Nichterscheinen trotzdem bezahlt werden möchte und unsere Fixkosten laufen ebenfalls weiter.

Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls müssen wir eine Ausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Zeit laut Preisaushang nach § 615 BGB berechnen.

Die Terminabsage kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail während und außerhalb der Praxisöffnungszeiten erfolgen.

Für Kassenpatienten gilt Gleiches; nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.

 

§5 Hausbesuche

Hausbesuche bieten wir nur für Patienten an, die aus krankheitsbedingten Gründen daran gehindert sind, ihr Haus zu verlassen. Der Hausbesuch muss kilometermäßig für den Therapeuten zumutbar sein.

Hausbesuche können nur durchgeführt werden, wenn personelle und zeitliche Möglichkeiten vorhanden sind. Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.

Wird der Patient bei einem vereinbarten Hausbesuchstermin ohne vorherige Absage nicht angetroffen, sind die Ausfallgebühr gemäß §3 sowie die Hausbesuchspauschale fällig.

 

§6 Anfertigung von Hilfsmitteln

 

Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen über die Anfertigung von Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen, Einlagen) getroffen, wird der Preis des Hilfsmittels gemäß Preisangabe auch dann fällig, wenn der Patient sich nachträglich gegen diese Therapie entscheidet.

Hilfsmittel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

§7 Heilmittelverordnungen

 

Veraltete oder falsch ausgestellte Heilmittelverordnungen werden nicht angenommen. Die Bezahlung des gebuchten Termins kann als Pfand im Voraus gefordert werden.

Nach Vorlage einer korrekten Heilmittelverordnung wird das Pfand gegen Vorlage der Pfandquittung zurückerstattet.

Für die Richtigkeit der Heilmittelverordnung ist der Patient verantwortlich.

Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für diese Termine fällt ebenfalls eine Ausfallgebühr an (§ 252 und §§ 611 ff. BGB), die privat zu begleichen ist.

 

§8 Auszubildende

 

Im Rahmen der Schulung von Mitarbeitern können Behandlungen von Auszubildenden vorgenommen werden. Der Patient wird hierüber im Vorfeld informiert. Die Behandlung erfolgt unter Aufsicht und wird von einem Podologen überprüft.

 

§9 Produktverkauf

 

Ein Umtauschrecht bei geöffneten Produkten wird aufgrund der betrieblichen Besonderheiten nicht gewährt.

Druckschutze und speziell angefertigte podologische Hilfsmittel sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

 

§10 Hygiene

In unserer Praxis arbeiten wir nach den jeweils aktuellen Hygienebestimmungen des Robert-Koch-Instituts.

§11 Datenschutz

 

Die Praxis ist gegenüber den Aufsichtsbehörden dokumentationspflichtig. Patientenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.

Zu Dokumentationszwecken können Fotos der Füße angefertigt werden.

Der Patient ist verpflichtet, bestehende Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten, vor der Behandlung mitzuteilen.

Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

 

§12 Mehrwertsteuer

 

Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, sofern ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.

Kann keine medizinische Indikation festgestellt werden oder liegt kein Rezept vor, wird die Leistung mit 19 % MwSt. berechnet.

 

§13 Haftungsausschluss

 

Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Praxis übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Angaben des Patienten beruhen oder auf die Nichteinhaltung von Instruktionen zurückzuführen sind.

Bei Beschwerden nach einer Behandlung wird um Vorstellung innerhalb von drei Tagen zur kostenlosen Nachbehandlung gebeten. Ab dem vierten Tag wird diese berechnet.

 

 

§14 Gerichtsstand

 

 

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Erding.

 

Stand: Oktober 2025

 

 

Bedingungen zur Abrechnungsvereinbarung der Podologiepraxis PodoHelp

 

 

(für Bewohner sozialer Einrichtungen / Heime)

 

 

§1 Allgemein

 

 

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologiepraxis PodoHelp.

Sie regeln die Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrer Wohn- oder Betreuungssituation.

 

 

§2 Zahlungsabwicklung und Fälligkeit

 

 

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Verordnung oder nach erbrachter Leistung.

Der in der Abrechnungsvereinbarung genannte Rechnungsempfänger übernimmt die Verantwortung für die Begleichung der anfallenden Behandlungskosten. Die Zahlung ist gemäß § 614 BGB unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

 

Wird die Bezahlung über ein von einer Einrichtung verwaltetes Taschengeldkonto vorgenommen, so bleibt die Verantwortung für ausreichende Kontodeckung und rechtzeitige Zahlungsfreigabe ausschließlich beim Patienten, dessen gesetzlichen Vertreter oder Angehörigen.

Die Einrichtung übernimmt hierfür keine Verantwortung. Die Praxis ist nicht verpflichtet, Kontostände oder Freigaben zu prüfen.

 

Die Verwaltung solcher Konten erhält Rechnungen ausschließlich im PDF-Format. Eine gesonderte postalische Zustellung erfolgt nicht.

 

 

§3 Vorauszahlungen und Sicherungsbetrag

 

 

Die Praxis behält sich vor, vor Beginn oder im Verlauf der Behandlung die Hinterlegung eines Sicherungsbetrags oder einer angemessenen Vorauszahlung zu verlangen.

 

Dies gilt insbesondere bei:

 

Zahlungsabwicklung über Dritte

Nachlassfällen

neuen Behandlungsaufnahmen

wiederholtem Zahlungsverzug

 

 

Die Entscheidung hierüber trifft die Praxis im Rahmen billigen Ermessens (§ 315 BGB).

Eingezahlte Beträge dienen ausschließlich der Sicherung offener Forderungen.

 

Nach jeder Behandlung wird unabhängig davon eine Rechnung erstellt, die fristgerecht zu begleichen ist.

Erst wenn sich eine Rechnung nach Mahnstufe II weiterhin im Zahlungsverzug befindet, darf die Praxis den hinterlegten Betrag zur Verrechnung heranziehen.

 

Endet das Behandlungsverhältnis – etwa durch Kündigung der Vereinbarung oder im Todesfall des Patienten – kann der berechtigte Nachlassverwalter oder der Zahlungspflichtige die Rückerstattung eines verbleibenden Guthabens verlangen.

Die Rückforderung hat innerhalb von drei Monaten nach Behandlungsende schriftlich zu erfolgen.

 

Für alle Einzahlungen wird eine Quittung ausgestellt.

Vorauszahlungen und Sicherungsbeträge sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

 

§4 Zahlungsverzug und Mahnstufen

 

 

Wird eine Rechnung nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang beglichen, erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung ohne Gebühr.

Gleichzeitig werden laufende Behandlungen bis zum Zahlungseingang vorübergehend ausgesetzt.

 

Bleibt die Zahlung weitere sieben Tage aus, folgt Mahnstufe I mit einer Mahngebühr von 5,00 €.

Erfolgt innerhalb weiterer sieben Tage keine Zahlung, wird Mahnstufe II mit einer Mahngebühr von 7,50 € erhoben.

 

Bleibt auch danach ein Ausgleich aus, ist die Praxis berechtigt, offene Forderungen einschließlich Mahngebühren mit dem vorhandenen Sicherungsbetrag zu verrechnen.

Weitere Behandlungen erfolgen erst nach Wiederauffüllung des Guthabens oder vollständigem Ausgleich aller offenen Beträge.

 

 

§5 Vergütung, Heilmittelverordnungen und Preisliste

 

 

Die Abrechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen gemäß den zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den maßgeblichen Berufsverbänden der Podologen geschlossenen Heilmittelverträgen nach § 125 SGB V sowie – bei Privatleistungen – nach der in der Praxis gültigen Preisliste.

 

Diese Preisliste liegt der Vereinbarung als Anlage bei und ist in der Praxis öffentlich ausgehängt.

Die ausgewiesenen Behandlungskosten gelten als vereinbart.

 

Eine Anpassung der Preise infolge geänderter Vergütungssätze oder vertraglicher Anpassungen gilt als akzeptiert.

Sollte sich die Preisänderung um mehr als 25 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Satz erhöhen, ist die Vereinbarung neu zu verhandeln.

 

Zuzahlungen gesetzlich Versicherter sind unmittelbar nach Beginn der Behandlung in voller Höhe für die gesamte Verordnung fällig.

Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten erfolgen.

 

Sofern eine Kostenübernahme durch Dritte (z. B. Krankenversicherungen, Pflegeeinrichtungen oder Betreuungen) erfolgt, bleibt die Praxis dennoch Vertragspartnerin des Patienten.

Nicht erstattete oder gekürzte Beträge sind vom Patienten oder dem genannten Rechnungsempfänger zu tragen.

 

Wird eine Behandlung vor Abschluss der Verordnung beendet, kann ein vorhandenes Guthaben innerhalb von drei Monaten nach Behandlungsende schriftlich zur Erstattung angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch, soweit kein gesetzlicher Anspruch entgegensteht.

 

 

§6 Datenschutz und Datenfreigabe

 

 

Der Unterzeichner willigt ein, dass soziale Einrichtungen oder andere an der Abrechnung beteiligte Stellen der Podologiepraxis PodoHelp die zur Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kostenträger, Kontaktpersonen) übermitteln dürfen.

 

Die Daten dürfen ausschließlich zur Durchführung, Abrechnung und Dokumentation podologischer Leistungen verwendet werden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 

 

§7 Formänderungen und Gültigkeit von Einträgen

 

 

Handschriftliche Vermerke, Änderungen oder Streichungen sind nur gültig, wenn sie von der Podologiepraxis PodoHelp mit Stempel und Unterschrift gegengezeichnet wurden.

Änderungen ohne Gegenzeichnung entfalten keine Rechtswirkung.

 

 

§8 Gerichtsstand

 

 

Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologiepraxis PodoHelp in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Erding.

 

Stand: Oktober 2025

 

 

Entdecken Sie unsere Podohelp Dienstleistungen

Hier finden Sie wichtige Informationen zu unseren Dienstleistungen und den dazugehörigen Preisen. Wir erläutern die Kommunikationswege, Buchungsbedingungen sowie unsere Absage- und Erstattungsrichtlinien, um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten.

Unsere Podologischen Behandlungen

Bei Podohelp bieten wir eine Vielzahl von podologischen Behandlungen an, einschließlich Fußpflege, Nagelkorrektur und Therapie bei Fußschmerzen. Unser Team aus erfahrenen Podologen steht Ihnen zur Verfügung, um individuelle Lösungen für Ihre Fußgesundheit zu finden.

Preisliste unserer Dienstleistungen

Die Preise für unsere Dienstleistungen sind transparent und wettbewerbsfähig. Eine detaillierte Preisliste können Sie hier einsehen. Wir bieten auch attraktive Paketpreise für regelmäßige Behandlungen an.

Kommunikationswege

Sie können uns jederzeit per Telefon, E-Mail oder über unsere Website kontaktieren. Wir sind bestrebt, Ihnen schnell und effizient zu antworten und alle Ihre Fragen zu unseren Dienstleistungen zu klären.

Buchungsbedingungen und Richtlinien

Bitte beachten Sie unsere Buchungsbedingungen, die alle notwendigen Informationen zu Terminen und Stornierungen enthalten. Wir haben auch klare Absage- und Erstattungsrichtlinien, um Ihnen Flexibilität und Sicherheit zu bieten.

Kontaktformular

In diesem Abschnitt haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten. Wir bieten ein einfaches Kontaktformular, über das Sie uns Fragen zu unseren AGBs oder unseren Dienstleistungen stellen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

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